Liebe Freunde und Unterstützer unseres Vereins,
wir nehmen dies zum Anlass um uns für Ihre Spenden herzlich zu bedanken. Was jedoch nicht alle wissen – für Spenden an gemeinnützige Organisationen (wie unser Verein) bis zu 300 Euro ist keine Spendenbescheinigung notwendig. Bei Spenden bis 300 Euro genügt ein vereinfachter Nachweis. Das kann zum Beispiel ein Kontoauszug sein, auf dem klar ersichtlich ist, wie hoch die Spende ist und wer sie bekommen hat.
Ihrem Kontoauszug können Sie den unserem Verein erteilten Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO beifügen.
So lässt sich nachweisen, dass Sie an einen gemeinnützigen Verein gespendet haben. Und wir können uns die für die Erstellung von Spendenbescheinigungen aufwendige Arbeit und Kosten sparen und uns unserem Hauptziel – der Wohltat gegenüber vielen leidenden Menschen – widmen.
Den steuerlichen Bescheid können Sie hier herunterladen.
Tipp: Die vereinfachte Regelung gilt je Spende, nicht für die im Gesamtjahr geleisteten Spenden. Wenn Sie also mehrfach im Jahr unter 300 Euro spenden, brauchen Sie in der Regel keine Spendenbescheinigung.
Herzlichst Ihr
Wohltat Hl. Lukas e.V.